
private e-mails am Arbeitsplatz
Die private Internet- und E-Mail-Nutzung durch den Arbeitnehmer im Betrieb führt in letzter Zeit zu einer Lawine von Arbeitsrechtsprozessen.
Jedoch: Eine grundlegende gesetzliche Regelung hierzu gibt es bisher nicht. Der Arbeitgeber entscheidet grundsätzlich nach seinem Ermessen, inwieweit er die private Nutzung von Internet und E-Mails am Arbeitsplatz zulässt.
Stein des Anstoßes ist in der Konsequenz: Inwiefern darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kontrollieren?
Untersagt der Arbeitgeber die private Nutzung, kann er stichprobenartig die Mails seiner Mitarbeiter überprüfen, indem er sie sich wie ein Schreiben vorlegen lässt. Im Hintergrund stehen jedoch hier die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes.
Kommt es zum Streitfall im Rahmen einer nicht erlaubten privaten E-Mail-Nutzung, wird es kompliziert, denn der ?Überwachungsspielraum" des Arbeitgebers ist unter anderem aufgrund des Fernmeldegeheimnisses erheblich eingeschränkt.
Empfehlenswert ist daher eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die jedoch geltendes Recht nicht verletzen darf.
